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Pressemitteilung

Mit Unverständnis reagiert die Kreis-ÖDP auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, das von der ÖDP unterstützte Volksbegehren gegen Flächenfraß nicht zuzulassen.

Einerseits werde den Initiatoren von Volksbegehren in Bayern per Gesetz verboten, sinnvolle Ziele mit finanziellen Mitteln aus der Staatskasse zu erreichen (Verbot der Eingriffe in den Staatshaushalt) und mehrere Konzepte zu bündeln (Koppelungsverbot) - andererseits wird aber eine Konkretheit verlangt, die ohne solche Konzepte nicht erreicht werden kann. "Wenn Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof praktisch nicht erfüllbare Ansprüche stellen, ist die direkte Demokratie in Bayern in Gefahr", so die Kreisvorsitzende und Kreisrätin, Gabi Olbrich-Krakowitzer.

Gerade der ungezügelte Flächenverbrauch in unserem Landkreis mache deutlich, wie notwendig es wäre, diesen gesetzlich zu begrenzen. Die Diskussion in unserem Landkreis zeige, dass bei den Gemeinden keine Bereitschaft zur Zurückhaltung vorhanden ist. Solange der Gesetzgeber immer nur Freiwilligkeit propagiert, werde sich am jetzigen Maß des Zubetonierens wohl nichts ändern. In der jüngsten Umweltausschuss-Sitzung hat die Kreispolitikerin nun einen runden Tisch mit allen Bürgermeistern gefordert. Der Landkreis solle sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Entwicklung künftig weitergehen und wie weit die Kulturlandschaft und der Charakter der Region erhalten bleiben soll. "Unsere immer wieder gepriesene schöne Landschaft kommt ebenso unter die Räder wie die Artenvielfalt, denn einzelne Biotopflächen zwischen Gewerbegebieten seien hier wenig hilfreich. Zudem führe die Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Gewerbe- und Wohngebiete und Straßen zu steigenden Pachtpreisen bei den Landwirten", so Olbrich-Krakowitzer. Sie ist zudem davon überzeugt, dass viele im Landtag verabschiedete Gesetze nicht die Detailtiefe haben, die nun vom Bayer. Verfassungsgerichtshof für das Volksbegehren gefordert wurde.

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